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Donnerstag, 26. August 2010

Eckhart Tolle  


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Es ist möglich, das Video auf Bildschirmgröße zu erweitern. [ enlarge it above ]


Eckhart Tolle fühlt sich keiner Tradition verpflichtet. Er vertritt auch keine ausdrücklichen Lehren im Sinne einer Weltanschauung. Implizite Parallelen gibt es vor allem zum Advaita Vedanta, zum Taoismus oder zum Zen-Buddhismus, da er – aus eigener Erfahrung – eine psychische Entwicklungsfähigkeit des Menschen postuliert, die im Westen üblicherweise als „Erleuchtung“ übersetzt wird. Zu deren Erreichen gibt er fast ausschließlich methodische Unterweisungen.
BRD ⇍ Deutschland

Lesen Sie bitte genau, denn es geht um Ihre Rechte !!



Das Folgende ergibt sich beim Lesen alter Verträge und Gerichtsurteile. Überprüfen sie die Angaben selber, um nicht mir sondern ihrem eigenen Urteil Glauben zu schenken. DANKE

- Die BRD ist kein Staat sondern eine Firma (BRD Finanzagentur GmbH) seit 1990
- Diese BRD ist nicht Rechtlichernachfolger des Deutschlandes, was die Aliirten besiegten
- Wir alle sind nur Personal dieser Firma BRD GmbH, so lange wir keine Verfassung haben.
- Wir (das Personal) sind die Sicherheiten dieser Firma gegenüber den Banken.
- Alle Stempel, die vom Personal dieser Firma BRD gemacht werden, sind Völkerrechtlich ILLEGAL.
- Es gibt kein völkerrechtliches Dokument, was die Abtretung der OstGebiete
legaliesirt.
- Wir brauchen diese Menschen (Deutsche) in den OstGebieten, damit Artikel 146 GG in kraft treten kann: eine Verfassung der Deutschen

Die Beweise:

Die Kapitulationsurkunden der Deutschen Wehrmacht vom 07.05.1945 und 09.05.1945 beendeten zwar die Kampfhandlungen, nicht jedoch die Existenz des Deutschen Reiches. Die Regierung des Reiches wurde am 23.05.1945 verhaftet. Ein Friedensvertrag wurde nicht geschlossen, weder mit der BRD noch mit der ehemaligen DDR, und steht bis heute aus.

Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (Präsidentin Prof. Dr. Jutta Limbach) urteilte am 31.7.1973 [BVerfGE Bd. 36, 1-37 (LT1-9) BGBl I 1973, 1058] and on the 21st of October in 1987 [Bd.77, S.137,150,154,160,167] einstimmig und wunschgemäß,
dass das Deutsche Reich 1945 nicht untergegangen sei, sondern fortbestehe.
Hier S.15-16:
... Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der
Staatsrechtslehre - geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. ...

Das Deutsche Reich (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 2, 266 (277); 3,288 (319f); 5,85 (126); 6,309, 336, 363) besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig ...
Verantwortung für „Deutschland als Ganzes" (= Deutsches Reich) tragen auch die vier
Mächte. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches,
sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", in Bezug auf seine
räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfasst also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anbelangt, nicht das ganze Deutschland unbeschadet dessen, dass sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts "Deutschland" (Deutsches Reich) ... und ein einheitliches Staatsgebiet „Deutschland" (Deutsches Reich) ... anerkennt. Sie (= die Bundesrepublik) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes.

ACHTUNG - DIE NÄCHSTEN ZEILEN

Die BRD stimmt der Erklärung der vier Mächte zu und unterstreicht, dass die in dieser Erklärung erwähnten Ereignisse und Umstände nicht eintreten werden, d. h., dass ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt ist.
Bundeskanzleramtprotokoll zur Verhandlung vom 17.07.1990 in Paris, Anlage Nr. 354 B.


Artikel 7 des 2+4 Vertrages von 1990

(1) Die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.

Es wurde also bis heute keine Friedenerklärung gemacht, sonst hört ja ihre Verwaltung auf.

Solange wie wir keine Verfassung haben ändert sich nichts.

Wir das Volk müssen nur unser Recht auf Souveränität wahr nehmen, mit den Aliirten einen Friedensvertrag machen und vom nun noch herschenden Kriegszustand (aus dem sich diese Verwaltung legitimmisirt) endlich aus der Verwaltung in den völkerrechtlichen Zustand Frieden kommen!
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Es folgen ein paar weitere beispielhafte Filmdokumente:
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Mehr Videos finden Sie in der Sammlung.
die Bananenrepublik - YouTube-Kanal
Bußgeldbescheid erhalten – Was tun?

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Anhang:

BRD Finanzagentur GmbH  ( Download PDF )
-  deutsche Institution, welche das Geld der Deutschen verwaltet: Die BRD Finanzagentur GmbH haftet mit 50000 DM Stammkapital für alle "Staatsschulden". Besitzen Staaten und Länder nicht ein Finanzamt? Herr Gerhard Schleif und Herr Eberhard Tschentke sind die Geschäftsführer der GmbH, und nicht etwa der Finanzminister. Denn sie verkaufen und kaufen Staatsanleihen, Rentenfonds, Infrastrukturen, ohne dabei den Finanzminister zu fragen, wie sie mit dem Geld der Öffentlichkeit umgehen sollen. Seit der Veröffentlichung des zweiten Bundesbereinigungsgesetze s (BBG) gibt es - zum Dank der Alliierten Hoch-Kommision und des AHK-Gesetzes - keine rechtlichen Richter, Staatsanwälte, oder Strafverteidiger!!! Seit dem Tag der Veröffentlichung des 2. BBGs sind die SHAEF-Gesetze wieder für Deutschland das maßgebliche Strafrecht, vor jedem anderen Recht. Weil Deutschland eine Nichtregierungsorganisati on (NGO) ist - und kein Staat - wurden bestimmte Gesetzesänderungen durchgeführt: die Streichung der Einführungsgesetze der Strafprozessordnung, der Zivilen Prozessordnung, des Gerichtsverfassungsgesetz es ... und ein paar kleine knifflige Streichungen beim deutschen Grundgesetz ... z.B.! Und da Deutschland kein Staat, sondern eine Firma ist, sind die Menschenrechte und das Völkerrecht nicht anwendbar!!! Die Firmen sind nicht durch die Haager Landkriegsordnung an dieses Menschen- und Völkerrecht gebunden! Die deutschen sind quasi Personal der Firma BRD Finanzagentur GmbH, wie auch der Name des PersonALausweises bestätigt. Jeder Mitarbeiter einer größeren Firma (z.B. Siemens) führt auf dem Firmengelände einen Personalausweis mit sich, um auf Verlangen beweisen zu können, dass die betreffende Firma berechtigt ist.

Umgang mit Bußgeldbescheid

Bußgeldbescheid in Sachsen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten – Was tun?

Mit Beschluss des Amtsgerichts vom 26.06.2002 wurde das Verfahren gemäß § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt, da die Ordnungswidrigkeit verjährt war. Jedoch wie kam es hierzu? Eine interessante Geschichte….

Der Fahrer, nennen wir Ihn Herr C ist juristisch und geschichtlich verbildet und verlangt für seine Tätigkeiten zudem noch einen Stundensatz von 120 Euro! Als Herr C den Bußgeldbescheid bzgl. seiner Geschwindigkeitsüberschreitung (lediglich 11 km/h – Geldbuße von 20 Euro) erhielt, sandte er folgendes Schreiben an das Landratsamt K:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weise den von Ihnen gestellten Bußgeldbescheid zurück und äußere mich nicht zur Sache.

Begründung:

Ich würde gerne von Ihnen erfahren, auf welcher Basis Sie einen Bußgeldbescheid ausstellen, da das Grundgesetz der BRD seit 17. Juli 1990 durch die Streichung des territorialen Geltungsbereiches (§23 GG) von den Alliierten in den 4+2-Verhandlungen in Paris durch Herrn James Baker ungültig gemacht wurde.

Damit sind alle gesetzlichen Grundlagen, auf die Sie sich stützen, erloschen.

Sie handeln aber völkerrechtswidrig auf Gewohnheitsrecht. Dies ist Ihnen als ehemalige Körperschaft öffentlichen Rechts grundsätzlich nicht erlaubt.

1. Damit ist wieder der alte verfassungsrechtliche Status des Deutschen Reichs in Kraft getreten und der kennt kein Gesetz für Ordnungswidrigkeiten nach StVO.

2. Laut Gerichtsverfassungsgesetz ist eine Handlung ohne rechtliche oder gesetzliche Grundlage nichtig. Damit haben Sie grundsätzlich keine Kompetenz mehr, Bußgeldbescheide, Kostenbescheide o.ä. auszustellen. Ihnen fehlt dazu jegliche rechtsstaatliche Grundlage.

Ich erwarte von Ihnen die sofortige Einstellung des Verfahrens. Außerdem berechne ich Ihnen für die Bearbeitung dieses Schreibens einen Stundensatz 120,- €.

Den Bußgeldbescheid gebe ich Ihnen zu meiner Entlastung in diesem Brief zurück.

Hochachtungsvoll
C............


Daraufhin übergab das Landratsamt K die Angelegenheit der zuständigen Staatsanwaltschaft und Herr C wurde zur Hauptverhandlung geladen. Daraufhin wurde C abermals tätig und sandte folgenden Brief ans Gericht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle fest, daß ich nicht einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt habe, sondern daß ich dem Landratsamt Kamenz mitgeteilt habe, daß es seit dem 18. Juli 1990 keine Rechtgrundlagen mehr hat, aufgrund derer das Landratsamt Kamenz berechtigt ist, Bußgeldbescheide zu erlassen. Da ich keinen „Einspruch eingelegt" habe, kann auch nicht über etwas, das es nicht gibt, hauptverhandelt werden.

Die Ladung zu irgendeiner „Hauptverhandlung" auf den 3. Juli 2002 um 1230 Uhr, die Sie mir durch das Privatunternehmen Deutsche Post AG haben zustellen lassen, ist nichtig!

Ich äußere mich nicht zur Sache der Verkehrsordnungswidrigkeit. Ich rege an, die Anberaumung dieser Hauptverhandlung aufzuheben, kein Verfahren zu eröffnen und keine Hauptverhandlung durchzuführen.

Begründung:
Ich stelle fest, daß der Umschlag der Postzustellung an mich eine Zustellung „innerhalb des Bereich der Bundesrepublik Deutschland" vorsieht. Ich stelle fest, daß Sachsen gemäß dem Übereinkommen zur Regelung; bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin (BGB1. 1990 II, Seite 1274ff) kein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland jemals war oder derzeit ist. Somit ist die Zustellung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bewirkt und somit unwirksam.
Die Bestimmungen der Art. 1-32 HZÜ (BGB1. 1977, II, S.1453) in Verbindung mit Art. 25 GG bei der Postzustellung sind nicht berücksichtigt worden. Die Zustellung ist somit nicht rechtskräftig.

Ich stelle fest, daß nach § 3 FGG kein Gericht der „Bundesrepublik Deutschland“ und kein Gericht des Landes „Sachsen“ für mich zuständig ist.

Ich stelle fest, daß ich gemäß § 20 G VG Exterritorialität gegenüber der gesamten Rechtsordnung der „Bundesrepublik Deutschland“, einschließlich der Gerichtsbarkeit, und gegenüber der gesamten Rechtsordnung des Landes „Sachsen“, einschließlich der Gerichtsbarkeit, genieße. Ein „Amtsgericht Kamenz" ist daher grundsätzlich und nie für mich zuständig.

Die deutsche Volkszugehörigkeit kann man - entgegen der landläufig falschen Auffassung - nicht aufgrund der Aushändigung eines Personalausweises der de jure erloschenen Bundesrepublik Deutschland erhalten. Gemäß Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 21. Oktober 1987 zu 2 BvR 373/83 (BverfGE, Bd. 77, S. 137 ff.) ist man Deutscher ausschließlich und nur auf Basis des RuStG bzw. kann man Deutscher nur auf der Rechtsgrundlage des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes werden. Das RuStG ist ein Gesetz des Staates Deutsches Reich, es regelt nur die Staatsangehörigkeit Deutsches Reich, die vermeintlichen „Staatsangehörigkeiten" der DDR und BRD kennt das Gesetz nicht. [Zu Ihrer Arbeitsentlastung: Das hier oben angeführte Bundesverfassungsgerichtsurteil 2 BvR 373/83 finden Sie als .pdf-Datei auf der beiliegenden Informations-CD-ROM]

Zu meiner Person selber und Ihrer Nichtzuständigkeit als solches ist folgendes auszuführen:

Sie haben mir Ihr Ansinnen mitgeteilt, daß Sie am 3. Juli 2002 um 1230 Uhr eine „Hauptverhandlung über meinen Einspruch“ durchführen möchten.

In meinem Schreiben vom 23. April 2002 habe ich keinen Einspruch erhoben, sondern den Bußgeldbescheid mit der Begründung zurückgewiesen, daß für diesen Bußgeldbescheid jegliche Rechtsgrundlage fehlt.

Eine Durchsetzung dieses unzulässigen und somit nicht gültigen vorgenannten Ansinnens, eine Hauptverhandlung über einen von mir gar nicht gemachten Einspruch durchzuführen, ist nur mittels Rechtsbruch und durch Verstoß gegen die geltenden Gesetze und Regelungen des (internationalen) Völkerrechts und der nationalen Gesetze und nur in einer Diktatur machbar.

Am 17. Juli 1990 bei den 4+2-Verhandlungen in Paris hat der UdSSR-Außenminister Eduard Schewardnadse dem DDR-Außenminister Oskar Fischer mitgeteilt, daß die völkerrechtlich unanerkannt gebliebene DDR per 18. Juni 1990 0,00 h aufgehört hat zu existieren. Nach diesem Zeitpunkt war keine Volkskammer mehr berechtigt, völkerrechtliche Handlungen vorzunehmen.

Zeugen:
Eduard Schewardnadse.
Markus Meckel.

Am 17Juli 1990 bei den 4+2-Verhandlungen in Paris hat der US-Außenminister James Baker dem BRD-Außenminister Hans-Dietrich Genscher mitgeteilt, daß der Artikel 23 GG a.F. per 18. Juni 1990 0.00 h gestrichen ist. Nach diesem Zeitpunkt war kein Bundestag mehr berechtigt, völkerrechtliche Handlungen vorzunehmen.

Zeugen:
James Baker.
Hans-Dietrich Genscher.


Am 17. Juli 1990 bei den „4+2-Verhandlungen“ in Paris war bei beiden vorstehenden Vorgängen weiterhin der polnische Außenminister Skubiszewski anwesend.

Zeuge :
Herr Skubiszewski.


Nur für den Fall, daß Sie der- irrigen - Auffassung unterliegen, daß das Grundgesetz und damit auch auf dem Grundgesetz basierende Gesetze der de jure erloschenen BRD gelten, zumindest bei Ihnen in „Sachsen“, so muß ich Ihnen mitteilen, daß Sie nicht befugt sind, im vorliegenden Fall eine „Hauptverhandlung“ gegen mich zu eröffnen und durchzuführen.

Begründung:

A) Das ergibt sich zum einen aus dem in Art. 20 III GG verankerten Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Dieser billigt Ihnen als Judikative zwar grundsätzlich das Recht zu, auf Grund eines formellen Gesetzes oder einer hierauf beruhenden sonstigen Rechtsnorm in die Rechtssphäre des Bürgers einzugreifen.

Allerdings ist diese Befugnis auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes beschränkt. Insofern wären Sie vorliegend nur dann autorisiert, über mein Leben und meine Person zu entscheiden, wenn das Gebiet von „Sachsen" unter den Geltungsbereich des Grundgesetzes fiele.

Dies ist jedoch nicht der Fall. Wie das übrige sogenannte „Beitrittsgebiet" auch, ist Sachsen niemals in den Geltungsbereich des Grundgesetzes gelangt:

Zwar erklärte die Volkskammer der DDR am 23.08.1990 den Beitritt der „Deutschen Demokratischen Republik“ zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gemäß Art. 23 S. 2 GG a. F. mit Wirkung vom 03.10.1990. Der Art. 23 GG a. F., die vermeintliche gesetzliche Grundlage dieser Beitrittserklärung, wurde jedoch bereits vor dem 03.10.1990 außer Kraft gesetzt. Ich verweise insoweit auf Artikel 4 Ziffer 2 des „Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands“ – „Einigungsvertrag“ - (BGBI. II 1990 S. 889(890), wo es heißt: „Artikel 23 wird aufgehoben.“

Da der Einigungsvertrag - und damit auch die Aufhebung des Art. 23 GG a. F. - spätestens am 29.9.1990 in Kraft trat (vgl. BGBI. II 1990 S. 1360), mithin vor dem 03.10.1990, konnte ein Beitritt der DDR zu diesem Datum auf der Grundlage des Art. 23 a. F. gar nicht mehr erfolgen.

Ein rechtswirksamer Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes hat daher bis zum heutigen Zeitpunkt nicht stattgefunden.

Somit erstreckt sich der Geltungsbereich des Grundgesetzes nicht auf „Sachsen". Sie sind daher nicht befügt, Vorfälle, Ereignisse oder Gegebenheiten, die außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes auf dem Gebiet „Sachsen“ stattgefunden haben, zum Anlaß und zum Gegenstand Ihres judikativen Handelns zu machen. Es würde eine Überschreitung ihrer örtlichen Zuständigkeit und damit einen eklatanten Verstoß gegen den in Art. 20 III GG verbindlich festgeschriebenen Grundsatz des allgemeinen Gesetzesvorbehaltes bedeuten, gegen mich als Nichtbürger der Bundesrepublik wegen einer außerhalb der „Bundesrepublik“ und damit außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes begangenen vermeintlichen Verkehrsordnungswidrigkeit eine Hauptverhandlung anzuberaumen und durchzuführen, deren rechtliche Grundlagen im für mich insoweit nicht geltenden bundesrepublikanischen Recht zu finden sind.

Wenn Sie sich hinsichtlich Ihres weiteren Vorgehens in dieser Angelegenheit im grundgesetzkonformen Bereich bewegen wollen - und ich gehe davon aus, das Sie dies anstreben und die aus Art. 20 III GG ableitbaren Schranken in puncto exekutiver Gewaltausübung zu respektieren bereit sind - dann ist die von mir angeregte Aufhebung der Anberaumung dieser Hauptverhandlung die einzige Ihnen verbliebene Möglichkeit und verfassungsrechtlich zwingend vorgegebenes Gebot.

B) Hilfsweise, für den Fall, daß Sie den unter A) gemachten Ausführungen nicht zu folgen bereit sind möchte ich folgendes ausführen:

Ihre mangelnde Ermächtigung, als Amtsgericht in Sachsen im vorliegenden Fall eine Hauptverhandlung auf der Grundlage bundesrepublikanischer Rechtnormen anzuberaumen und durchzuführen, ergibt sich aus der Tatsache, daß „Sachsen“ kein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland ist.

Zwar erklärte Art. 23 S. l GG a. F. „Groß-Berlin“ gehöre zum Geltungsbereich des Grundgesetzes, auch enthielt die Verfassung von Westberlin vom 01. 09. 1950 in Art. l II die Feststellung, „Berlin ist ein Land der Bundesrepublik“. Dennoch war damit eine entsprechende staatsrechtliche Einheit nicht vorhanden. Denn der diesbezüglich in den genannten Verfassungsartikeln zum Ausdruck kommende Wille des deutschen Verfassungsgebers kann sich solange und soweit nicht auswirken, als die Drei Mächte, unter deren Besatzungsregime das Grundgesetz erlassen wurde, diesbezüglich Vorbehalte geltend machen.

Genau dies ist aber bis heute der Fall:

a) Bereits im Genehmigungsschreiben der drei westlichen Militärgouverneure vom 12. Mai 1949 zum Grundgesetz (vgl. VOB1. brit. Zone, S. 416) wurde festgeschrieben, das West-Berlin kein Land der BRD ist. Ein inhaltlich gleichlautender Vorbehalt wurde in der Folgezeit in der B K/O (50)75 vom 29.08.1950 (VOBI. I brit. Zone, S. 440) ebenso erklärt, wie in Art. 2 des „Vertrages über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten“ - sog. Deutschlandvertrag - vom 26.05.1952 (23.10.1954), (BGBI. II 1955, S. 305 ff.) sowie im Schreiben der Alliierten Kommandantur Berlin vom 24. 05.1967 (BK/L (67) 10) abgedruckt u.a. bei: v. Münch: Dokumente des geteilten Deutschland, 1968 S. 201) „...it has been and reains the Allied Intention an opinion that Berlin is not regarded as a Land of the federal Republic and is not governed by the Federation...”).

b) im gleichen Sinn heißt es in Abschnitt II B des Vier-Mächte-Abkommens vom 03.09.1971, daß die Westmächte erklären, daß die Westsektoren Berlins „so wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind...“

c) An dieser Rechtsauffassung haben die drei westalliierten Mächte auch nach „der politischen Wende 1989/90“ unverändert festgehalten:

Dies ergibt sich aus dem Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin vom 25. 09. 1990 (BGBI. II 1990. 8. 1274 ff.) Dort ist im vierten Absatz der Präambel festgeschrieben, das durch dieses Übereinkommen die fehlende deutsche Souveränität in Bezug auf Berlin nicht berührt wird (d. h. alles Vorgenannte und oben Dargelegte bleibt weiterhin voll gültig), mithin Berlin auch weiterhin kein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland ist. Konkretisiert wurde diese Vorgabe in Artikel 2 S. l dieses Übereinkommens, wo es heißt: „Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind (auch bezüglich der Feststellung, daß Berlin kein Bundesland der BRD ist), sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft."

d) Dieser Standpunkt der westalliierten Mächte hat auch durch Art. 7 des am 12. 09. 1990 unterzeichneten Vertrages über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland - fälschlicherweise "Zwei-plus-Vier-Vertrag" genannt- (BGB1. II 1990, S. 1318 ff.), wo die Beendigung der alliierten Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin erklärt wird, keine rechtswirksame Änderung erfahren. In Art. SIS. 12 heißt es nämlich:

„Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation oder Annahme, die so schnell wie möglich herbeigeführt werden soll. Die Ratifikation erfolgt auf deutscher Seite durch das vereinigte Deutschland"

Ein vereinigtes Deutschland gibt es aber bis zum heutigen Tage nicht, da der Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gemäß Art. 23 S. 2 GG a. F. nicht erfolgt ist. Insofern kann auf die obigen, unter Punkt A) gemachten Ausführungen verwiesen werden. Somit konnte auch keine Ratifikation des Vertrages durch ein „vereinigtes Deutschland" erfolgen. Die Zustimmung zum „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ durch das Vertragsgesetz vom l 1.10.1990 (BGBI. II 1990. S. 1317) genügte insoweit den Anforderungen des Art. 8 S. 2 des Vertragswerkes nicht. Es hat keine Ratifikation durch ein „vereinigtes Deutschland" stattgefunden. Aus diesem Grunde ist der Zwei-plus-Vier-Vertrag bis heute nicht in Kraft getreten. Damit hat auch der Inhalt des Art. 7 keine Rechtswirksamkeit erlangt, weshalb der erwähnte alliierte Vorbehalt, wonach Berlin kein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland ist, weiterhin Bestand hat und rechtsverbindlich ist.

Wenn aber „Sachsen“ vom Geltungsbereich des Grundgesetzes nicht erfaßt wird, bedeutet das in letzter Konsequenz, daß das Amtsgericht Kamenz nicht befugt ist - wie in meinem Fall offensichtlich ins Auge gefaßt - auf Grundlage von bundesrepublikanischen Rechtsnormen gegen mich eine Hauptverhandlung anzuberaumen und durchzuführen.

Die „BRD“ hat zu akzeptieren, daß der Status von Berlin von den Westmächten - so wie oben dargelegt -völkerrechtlich verbindlich festgestellt worden ist. In diesem Zusammenhang sei auf Art. 25 des Grundgesetzes verwiesen, der unmißverständlich feststellt:

„Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechts. Sie gehen den Gesetzen vor...“ Zu diesem Grundgesetzartikel hat das Bundesverfassungsgericht (vgl. BverfGE 23, 309[363]) entschieden: „Artikel 25 GG bewirkt, daß die allgemeinen Völkerrechtsregeln ohne ein Transformationsgesetz, also unmittelbar, Eingang in die deutsche Rechtsordnung finden und dem innerstaatlichen Recht vorgehen.“

In einem weiteren Bundesverfassungsgerichtsbeschluß (vgl. BVerfGE 23, 288[316]) heißt es ferner: „Der Sinn der unmittelbaren Geltung der allgemeinen Regeln des Völkerrechts liegt darin, kollidierendes innerstaatliches Recht zu verdrängen oder seine völkerrechtskonforme Anwendung zu bewirken“.

Legt man diese Maximen zugrunde, so kollidierten die Rechtsnormen, auf die sich das Amtsgericht Kamenz stützen würde, mit völkerrechtlichem und damit höherrangigem Recht. Als Normen aus bundesrepublikanischer Rechtsquelle, die hinter den völkerrechtlichen Regeln zurückbleiben bzw. die diesen widersprechen, müssen jene Rechtsnormen zurücktreten und können nicht angewandt werden.

Ihr weiteres Vorgehen bewegt sich daher nur dann im grundgesetzkonformen Bereich, wenn Sie von Ihrem Vorhaben Abstand nehmen, mich zu einer Hauptverhandlung zu laden. Dies bitte ich Sie, bei Ihren weiteren Überlegungen zu beachten.

Eine Richterin oder ein Richter am Amtsgericht Kamenz hat grundsätzlich keine Rechtsgrundlage mehr, Ladungen zu Gerichtsverhandlungen zu erlassen, jemandem zukommen zu lassen und Gerichtsverfahren durchzuführen. Dem Amtsgericht Kamenz fehlt dazu jegliche rechtsstaatliche Grundlage.

Ich erwarte von Ihnen die sofortige Einstellung des Verfahrens. Außerdem berechne ich Ihnen für die Bearbeitung dieses Schreibens drei Stundensätze à 120,- €, also 360,- €.

Anbei gebe ich Ihnen zu meiner Entlastung auch die mir unwirksam zugestellte Ladung zurück.

Hochachtungsvoll

C...............

Kto.:……………….


Anlage:

l Informations-CD-ROM mit Informationen zum Thema "Deutsches Reich oder BRD?" mit den „Rechtsgrundlagen DEUTSCHES REICH".

2 unwirksam zugestellte Ladung zu einem rechtswidrigen Gerichtstermin.


Quelle des Textes: RA Kotz - Rechtsberatung für Verkehrsunfall
Mit der Zeit hat sich auf YouTube eine Menge an Videos zu diversen Themen angesammelt:

Rechtslage Deutschlands
Videosammlung Nr.1
Videosammlung Nr.2
Videosammlung Nr.3
Videosammlung Nr.4

Seit Monaten stehe ich hinter den meisten, in den Videos dargestellten Meinungen, welche mir mitunter sehr unangenehm sind. Ich bin bereit, meine Ansichten zu ändern, wenn mir jemand schlagkräftige Gegenargumente liefert.

Since months I support most of that - often unconvenient - thinking represented in the videos below. But I may change my point of view when you give me a striking counter-argument against all of these people's opinions speaking through those videos.


Kritik am Zionismus
Collection N°1
Collection N°2
Collection N°3
Collection N°4
Collection N°5
Collection N°6
Collection N°7
Collection N°8
Collection N°9
Collection N°9



Eustace Mullins
(RIP)
Collection N°1
Collection N°2
Collection N°3




Finanzkrise & Geldsystem
Videosammlung Nr.1
Videosammlung Nr.2
Videosammlung Nr.3

Bedingungsloses Grundeinkommen
neuer Kanal Alice im Wandelland
Kampagne Unternimm das Jetzt bis November 2010
für YouTuber: YouTube-Gruppe
BGE ist machbar! siehe Videosammlung






Bitte helft Stuttgart das kostspielige Projekt Stuttgart21 zu verhindern!




(Stand des Textes: 16.08.2010)

Jetzt ist die Chance da: 20.000 demonstrieren in Stuttgart!
Fast 30.000 Unterschriften!

Mit der Bitte um Beteiligung und bundesweite Weitergabe! DANKE.

Unterstützen Sie bitte mit der Teilnahme an der Abstimmung zum "Stuttgarter Appell" die Forderung der Stuttgarter Bürger das milliardeneuroschwere, bau- und verkehrstechnisch sinnlose Projekt "S21" zu stoppen.
Hier können Sie mit Ihrer Unterschrift wertvolle Hilfe leisten: http://stuttgarterappell.de


1. Worum geht es?
a) Der Stuttgarter Hauptbahnhof soll von einem Kopfbahnhof in einen halb unterirdischen Durchgangsbahnhof verwandelt werden, d. h., dass der Gleisverlauf wird um 90° zu den jetzigen Gleisen gedreht.
b) Dadurch soll ein Zeitgewinn von ca. 20 Minuten zwischen Stuttgart und München realisiert werden.

2. Was muss dafür geändert werden?
a) Es müssen ca. 66 km Tunnel gebohrt werden.
b) Der Stuttgarter Schlossgarten wird zerstört, es fallen 280 z. T. jahrhunderte alte Bäume.
c) Neben dem Teilabriss des urheberrechtlich und denkmalgeschützten Bahnhofs werden weitere 18 denkmalgeschützte Gebäude abgerissen.
d) Die Kapazität des Bahnhofs wird eingeschränkt (bisher 16 Gleise, davon 5 Zufahrtsgleise, neu dann 8 Gleise, davon 4 Zufahrtsgleise).
e) Die Strecke nach München muss im Abschnitt der Schwäbischen Alb neu gebaut werden.

3. Widerstand
a) Mit 67.000 Stimmen forderten die Stuttgarter einen Bürgerentscheid zu diesem Projekt (20.000 wären nur notwendig gewesen). Die Forderung wurde abgelehnt.
b) Lt. Umfragen der Stuttgarter Zeitungen sind 70 % der Stuttgarter und 60% der Bevölkerung aus dem Umland gegen das Projekt.
c) Jeden Montag gibt es eine Demonstration am Bahnhof mit jeweils mehreren tausend Menschen.
d) Am Samstag, 07.08., war am Bahnhof eine Bürgerversammlung einberufen. Es kamen ca. 15.000 Menschen.

4. Kosten / Bauzeit
a) Die Kosten belaufen sich zwischen 10 und 20 Mrd. EUR.
b) Die Bauzeit wird auf bis zu 25 Jahre geschätzt. Das Projekt Stuttgart 21 bindet also enorme Geldmittel, die für andere Bahnprojekte in Deutschland dann nicht mehr zur Verfügung stehen (Rheintal-Trasse, Bahnhofssanierungen, sogen. Langsamfahrstellen usw.). Allein durch die Sanierung (anstelle Neubau) der jetzigen Strecke nach München könnte der beim Projekt Stuttgart 21 errechnete Zeitgewinn realisiert werden, da die Züge noch vor einigen Jahren bereits in dieser Zeit nach München fuhren. Diese Zeitgewinne gelten für viele Strecken im Bundesgebiet.
Die Fronten der Befürworter und der Gegner sind zurzeit verhärtet. Mit dem "Stuttgarter Appell" hat nun jeder die Möglichkeit, sich für einen Bürgerentscheid einzusetzen. Deshalb und wegen der überregionalen Auswirkungen des Projekts, also diese E-Mail, die auch gern weiterverteilt werden darf.

Stuttgarter Appell



Wichtige Webseiten
* webcam vom Nordflügel des Kopfbahnhofs
* beiAbrissAufstand
* dieAnstifter
* GewerkschaftgegenS21
* Kopftbahnhof21
* kritisches Stuttgart
* Leben in Stuttgart
* Parkschützer
* Stuttgart21 Kartell
* Stuttgarter Appell

Video-Kanäle
YouTube: AlvarFreude
YouTube: CaplanPourMoi1
YouTube: AntiDesinformation
YouTube: 8mobili


Rubrik Stuttgart 21 in der Stuttgarter Zeitung

Metasuche in Zeitungs-/Zeitschriftenberichten
Google News

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Dienstag, 24. August 2010

Ex-Staatsanwältin erklärt die Korruption und Absprachen im eigenen Amt



Korruption, Rechtsbeugung, Zensur, Pressefreiheit, Reportage, Interview, ARD, ZDF, RTL, Arte, Volker Pispers, NDR, WDR, NTV, BBC, BRD, Bodenreform, Bundesfinanzagentur, Nürnberger Prozess, Wannseekonferenz, Kriegsverbrecher, Kinderporno, Marc Dutroux, Kinderschänder, Mörder, Die Linke, CDU, CSU, SPD, FDP, Angela Merkel

Die Kindesmisshandlung und die Verherrlichung fragwürdiger Meme durch die Musikindustrie

Die Wurzel für diese Schandtat wird mitunter durch unsere verschmutzte Musikkultur angelegt. Es gibt einige Bilder, die von Fernsehsendern öffentlich ausgestrahlt werden, welche versuchen diese im Zuschauer unterschwellig anzulegen.

ein Beispiel: Benny Benassi - Who's Your Daddy

Video-Analyse:
1. Kopf der infantilisierten, weiblichen Person auf Höhe des männlichen, adulten Genitals
2. Das Eislecken symbolisiert die genitale Stimulation
3. Das verkindlichte Husten erinnert an ein Kind, welches sich hierbei verschluckt hat.
4. Der später folgende Schrei erinnert an die anale Penetration
5. Beim anschließenden Klimax wird die Ejakulation mehrmals! graphisch symbolisiert.

- Ich verachte Benni Benassi für diese symbolischen Schandtaten und auch seine Fanatiker!

Wenn die laienhafte Zensursula ausführlich genug beraten worden wäre, hätte auch sie kapiert, dass man Kinderpornographie schon an ihrer Wurzel mittels 1. LÖSCHUNG und 2. VERBOT und 3. BESTRAFUNG der Kriminellen effektiv bekämpfen kann. Aber bekanntlich hat uns die Politik Deutschlands ein weiteres Mal enttäuscht!

mehr zum Thema Musikindustrie: www.TheIndustryExposed.com

Corporate farming in the US


The film examines corporate farming in the United States, concluding that agribusiness produces food that is unhealthy in a way that is abusive of animals and environmentally-harmful.


Öffentlicher Brief an Bundestagsabgeordnete

Brief an
jens.ackermann@bundestag.de; christian.ahrendt@bundestag.de; ilse.aigner@bundestag.de; peter.altmaier@bundestag.de; christine.aschenberg-dugnus@bundestag.de; peter.aumer@bundestag.de; daniel.bahr@bundestag.de


Hallo meine lieben Politiker!

Ich melde mich mal hier per E - Mail bei euch zu Wort, da wir, das Volk, von euch ständig und gekonnt ignoriert werden. Es geschehen in und um Deutschland herum extrem beunruhigende Vorkommnisse was das Genfutter angeht. Da ihr, meiner Ansicht nach, schon klar auf der Seite der Chemieriesen zu sein scheint, hat meine Intervention vielleicht für euch keine Bedeutung, aber ich versuche es trotzdem.

Wie könnt ihr Verbraucherschützer uns guten Gewissens mit lebensbedrohlicher Scheisse füttern wollen? Hat man euch eingeimpft, dass ihr dieses Zeug nicht fressen müsst, man extra für euch echtes Essen Anbaut um euch als, sogenannte Elite, zu schützen und bewahren? Wenn ja, glaubt ihr dieses Geschwätz wirklich? Wenn wir alle krank werden sollen dann auch ihr. Denn, diese machtbesessenen Irren, die uns solch giftiges Zeug vorsetzen wollen, betrachten auch euch als entbehrlich.

Ein anderer Punkt ist die Bestrafung, die uns Bürger Mundtot halten sollen. Wer ein Feld befreit, der zahlt kräftig oder kommt in den Knast, egal ob das Feld illegal oder legal ist. Legal ist meines Erachtens keins davon, da wir, das Volk, nicht gefragt wurden, ob wir es haben wollen. Was erdreistet ihr euch? Despotie als Staatsform gibt es bei uns nicht, da müsst ihr irgendwas verwechseln. Wir bezahlen eure Diäten und noch dazu eure überaus raffgierigen Renten und dennoch arbeitet ihr gegen uns!

Habt ihr aus der Vergangenheit nichts gelernt? Alles was Despoten versuchten um die eigenen Allmachtsphantasien zu erfüllen, die im benebelten Kopf heranreiften, gingen nach hinten los. Viele starben und auch sie kratzten ab.

Ich appelliere hiermit an eure Vernunft, die jedem Menschen innewohnt, euer Verhalten sofort zu ändern und wieder fürs Volk und somit, für die Menschheit zu arbeiten. Lobbyismus darf keinen Platz in einer Demokratie haben. Wir alle wissen davon, was in der Politriege abgeht, es ist kein Geheimnis mehr. Amigopolitik, hilft nur euch und euren Sponsoren, aber leider uns nicht. Uns schadet es nur. Wenn ihr wirklich wollt, dass wir alle grausam krepieren, dann erschießt uns lieber, das ist humaner. Nur lasst uns nicht am Gift der Pharmamörder sterben oder gar, trotz Ernährung, langsam verhungern, wie ein Vogel, mit Plastikmüll im Magen.

Wobei ich beim Geheimprojekt Codex Alimentarius wäre. Ich bitte euch und verlange es zugleich, die Weltbevölkerung über diesen menschenfeindlichen Codex schnellstens aufzuklären und jegliches Bemühen zu dessen Umsetzung einzustellen. Wenn ihr wirklich was Gutes tun wollt, dann strengt eure Köpfe mal etwas an, statt nur dem Geld und der Macht hinterher zu hecheln, wie Lumpi dem Plastikspielzeug voll Weichmacher. Fragt die Spezialisten in den Unis, die der Staat aufzieht und ignoriert nicht weiter, welch reichhaltiges Maß an Kompetenz wir in unserem Land haben.

Ich wär erstmal fertig und freue mich auf eine einsichtige Rückmeldung von euch

Freundlichst Ganjageorge – Andy Günther

Mal sehen was hierauf folgt. Die Antwort poste ich natürlich auch

Hierum ging es. Ihr könnt ja auch teilnehmen. Mehr kritische Schreiben an diese Tyrannen sind bei denen immer ungern gesehen, also los gehts. http://www.gesundheitlicheaufklaerung.de/codex-alimentarius-anschlag-auf-die-volksgesundheit


Quelle:
http://ganjageorge.blog.de/2010/08/21/brief-jens-ackermann-bundestag-de-christian-ahrendt-bundestag-de-ilse-aigner-bundestag-de-peter-altmaier-bundestag-de-christine-aschenberg-dugnus-9220167/